Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung
Anspruch auf Entschädigung
Da wir wissen, dass Ihre Zeit kostbar ist, ist das gesamte Rhônexpress-Team bestrebt, Ihnen einen Service zu bieten, der Ihren Erwartungen in Bezug auf Pünktlichkeit entspricht.
In Ausnahmefällen, in denen wir dieser Verpflichtung nicht nachkommen können, entschädigen wir Sie jedoch bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten mit bis zu 50 % des Preises für eine einfache Fahrt, bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten bis zu 100 % (auf der Grundlage der ATM-Tarife). Diese Entschädigung erfolgt in Form einer Rückerstattung oder eines Gutscheincodes, der bei einem zukünftigen Kauf auf dieser Website zu verwenden ist.
Das ist die Pünktlichkeitsgarantie von Rhônexpress!
Um diese Pünktlichkeitsgarantie zu aktivieren, brauchen Sie nur das Formular auszufüllen, das Ihnen unser Zugbegleiter ausgehändigt hat, und es sofort oder innerhalb von 15 Tagen nach dem Ereignis per Post an uns zurückzusenden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich direkt mit uns zu setzen online in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass die Pünktlichkeitsgarantie in den folgenden Fällen nicht gilt:
- Passagiere, die mit einem kostenlosen Rhônexpress-Ticket oder einem für das Bahnsteigpersonal des Flughafens reservierten Fahrschein fahren;
- Wenn ein Busersatzverkehr eingeführt wird, aus welchem Grund auch immer;
- Für Abfahrten des Rhônexpress nach Mitternacht.
Wenn Sie andererseits zusätzliche finanzielle Belastungen aufgrund einer Unterbrechung des Rhônexpress (Taxi, Hotel, Flug usw.) zu tragen hatten, wenden Sie sich an Ihre Reiseversicherung, die Sie mit dem Flug abgeschlossen haben, oder an Ihren Vermittlungsagenten der Bank, wenn Sie das Flugticket mit Ihrer Bankkarte bezahlt haben. Die Verantwortung von Rhônexpress beschränkt sich auf den Transfer Lyon - Flughafen.
Beantragung der Erstattung eines E-Tickets
Da unvorhergesehene Umstände Sie dazu zwingen können, Ihre Reise in letzter Minute zu stornieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr auf dieser Website erworbenes E-Ticket erstattet zu bekommen. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Ihr E-Ticket noch gültig ist.
Das Verfahren ist einfach und besteht aus nur 3 Schritten:
- Gehen Sie zum Abschnitt Kontoverlauf Ihres Kontos
- Wählen Sie das betreffende E-Ticket aus und klicken Sie auf „Ich möchte diese Bestellung stornieren und eine Rückerstattung beantragen“
- Geben Sie Ihre Bankdaten ein, damit wir Ihrem Konto per Banküberweisung Geld gutschreiben können. Die Daten werden verschlüsselt, wenn sie gesendet werden.
Wenn der Antrag nach 7 Tagen (ab Kaufdatum) gestellt wird, wird eine pauschale Stornogebühr von 3 Euro von Ihrer Rückerstattung abgezogen.
Nur E-Tickets, die noch nicht an Bord der Züge umgetauscht wurden, sind erstattungsfähig. Im Falle eines E-Tickets für die Rückfahrt kann das E-Ticket nicht erstattet werden, wenn eine der beiden Fahrten durchgeführt wurde. Fahrkarten, die an den Fahrkartenautomaten am Bahnhof und von Rhônexpress-Zugbegleitern ausgegeben werden, sind weder erstattungsfähig noch umtauschbar.
Achtung: Alle E-Ticket-Erstattungen erfolgen in Euro. Es erfolgt keine Rückerstattung auf ein Bankkonto außerhalb der Euro-Zone. In diesem Fall wird ein 2 Jahre gültiger Rabatt-Code per E-Mail zugesandt, um den Kauf eines neuen E-Tickets zu ermöglichen.